Pflege Bahr was Sie beim Abschluss beachten sollten!

Nach der Riester Rente hat die Bundesregierung nun ein neues Model herausgebracht, was auf ähnlichem Prinzip beruht. Die neue Riester-Pflegeversicherung wurde nach Gesundheitsminister Daniel Bahr benannt und im Kabinett der Bundesregierung beschlossen.

Die zusätzliche Pflege Bahr soll im Fall der Pflegebedürftigkeit helfen, die Kostenübernahme gemeinsam mit der gesetzlichen Pflegeversicherung abzusichern. Das neue Gesetz sieht vor, ab 2013 einen Staatszuschuss von 5 Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr, als Förderung dazuzuzahlen. Die tatsächliche Höhe der Pflege Bahr Förderung hängt jedoch von der Anzahl der abgeschlossenen Verträge ab, denn der Staat stellt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Geld reicht für 1,6 Millionen Verträge aus. In den Folgejahren wird mit volleren Fördertöpfen gerechnet. Gegenüber der Riester können Versicherte mit Pflege Bahr Verträgen keine Steuern sparen.

Anders als bei der Riester, wo nur Beamte, Arbeitnehmer, bestimmte Selbstständige und Ehegatten gefördert werden, kann die Pflege Bahr Versicherung jeder abschließen. Die Versicherungen dürfen auch keine Kunden aufgrund Vorerkrankungen abweisen.

Die Pflege Bahr Versicherung

Die Pflege Bahr ist eine reine Risikoversicherung, was bedeutet das nur eine Zahlung erfolgt, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Nur etwa 5 Prozent der derzeit 70 bis 75- jährigen 20 Prozent der 80- 85- jährigen sowie 40 Prozent der über 85- jährigen sind pflegebedürftig. Erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren kann der Versicherte im Pflegefall mit zusätzlichen Zahlungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung rechnen. Ein Rechenbeispiel: Der Betroffene bekommt von seiner gesetzlichen Versicherung maximal 1550 Euro gezahlt, der Heimplatz kostet jedoch 3000 Euro. Die Differenz wird nun vom Pflege Bahr übernommen. Wird der Versicherte jedoch nicht pflegebedürftig, wird kein Geld zurückgezahlt.

Wie denken Kritiker über den Pflege Bahr?

Kritiker glauben, dass diese Pflege Bahr Versicherung durch die Freiwilligkeit bei Wenigverdienern keinen Anklang findet, und diese weiter auf die Hilfe vom Staat setzen werden. Dieser muss dann durch Zahlung von Sozialhilfe den Betroffenen unterstützen und die Differenz von den Kosten der Unterbringung und Verpflegung, für welche der pflegebedürftige unter Einsatz seiner Rente und der Ersparnisse nicht aufkommen kann, übernehmen. Dieser Betrag kann von Kindern und Partner zurückgefordert werden. Jedoch nur in begrenztem Maße, denn auch dafür gibt es ein „unantastbares Schonvermögen“ damit die Angehörigen nicht selbst in Existenznöte kommen. Jedoch übernimmt die Pflegeversicherung auch nur Kosten in Höhe der Vertragsdeckung.

Unklar ist, ob auch schon abgeschlossene ungeförderte Verträge die Förderung der Pflege Bahr nachträglich bekommen können. Immerhin rund 2 Millionen Deutsche haben bereits einen Vertrag über eine Pflegeversicherung abgeschlossen. Die Regelung hierfür liegt noch nicht vor.

Die Kosten für diese Versicherung hängen vom Alter und Geschlecht ab. Für den Abschluss aller drei Pflegestufen zahlt ein Mann in den Altersstufen 25/35/45/50 Jahren derzeit etwa 11/18/29/37 Euro. Bei Frauen liegen die Beiträge in denselben Altersstufen bei 17/27/ 44 Euro. Eine 50 jährige Frau zahlt bereits 57 Euro. Günstiger für Frauen wird es durch die geplanten Unisex-Tarife der Pflege Bahr Versicherung im nächsten Jahr.